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   BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04   

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https://dejure.org/2006,4468
BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04 (https://dejure.org/2006,4468)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04 (https://dejure.org/2006,4468)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1320/04 (https://dejure.org/2006,4468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gleichheit im Parabolantennenwald

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang türkischsprachiger Programme durch Mieter einer Wohnung; Abwägung zwischen dem Eigentümerinteresse an einer optisch ungeschmälerten Erhaltung eines Wohnhauses und der Informationsfreiheit ständig ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Parabolantenne bei Duldung von Anlagen anderer Mieter

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Gestattung des Betriebs einer Parabolantenne durch ausländische Mieter einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Beseitigung einer Parabolantenne?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Parabolantennen an der Häuserfront - Vermieter kann nur von allen Mietern oder von keinem verlangen, die Satellitenschüssel zu entfernen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Parabolantenne auch bei ausländischen Sendern im Kabel möglich! (IMR 2007, 103)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    Diese Abwägung genügt im Ergebnis den verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Die Informationsfreiheit beansprucht auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Antennen an Mietwohnungen, insbesondere zum Empfang ausländischer, in Deutschland empfangbarer Programme, Beachtung (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Da die Informationsfreiheit den Schranken der allgemeinen Gesetze unterliegt (Art. 5 Abs. 2 GG) ist ein Ausgleich zwischen den rechtlich geschützten Interessen des Mieters und dem Eigentumsrecht des Vermieters vorzunehmen (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 14.09.1995 - 1 BvR 1471/94

    Informationsfreiheit und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    Können die Interessen des Mieters durch Anschluss an einen Kabelanschluss, der Zugang zu Programmen der Heimatsprache ermöglicht, nicht angemessen befriedigt werden, kann auch eine Pflicht des Vermieters zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne gegeben sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 1995 - 1 BvR 1471/94 -, JURIS, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 1953/00 -, NJW-RR 2005, S. 661 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03 -, BayVBl 2005, S. 691 ).
  • LG Köln, 12.05.2004 - 10 S 38/04
    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12. Mai 2004 - 10 S 38/04 -.
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    Können die Interessen des Mieters durch Anschluss an einen Kabelanschluss, der Zugang zu Programmen der Heimatsprache ermöglicht, nicht angemessen befriedigt werden, kann auch eine Pflicht des Vermieters zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne gegeben sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 1995 - 1 BvR 1471/94 -, JURIS, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 1953/00 -, NJW-RR 2005, S. 661 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03 -, BayVBl 2005, S. 691 ).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    Können die Interessen des Mieters durch Anschluss an einen Kabelanschluss, der Zugang zu Programmen der Heimatsprache ermöglicht, nicht angemessen befriedigt werden, kann auch eine Pflicht des Vermieters zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne gegeben sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 1995 - 1 BvR 1471/94 -, JURIS, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 1953/00 -, NJW-RR 2005, S. 661 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03 -, BayVBl 2005, S. 691 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob die Grundrechte hierbei gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob die Grundrechte hierbei gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ).
  • AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11

    Die Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter kann unter

    Denn bei der Ausübung seines Ermessens, wie Pflichten, die vom Vermieter auf Mieter abgewälzt werden wollen, tatsächlich übertragen werden, hat der Vermieter - jedenfalls bei Bestimmungen formularvertraglichen Hausordnungen als Annex zu ebenfalls formularvertraglichen Mietverträgen - unangemessene Ungleichbehandlungen zu unterlassen (vgl. Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, 2009, Rn. VI 47ff. mit Verweisen auf den diesbezüglichen Meinungsstand sowie die Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006 (NZM 2007, 125).
  • KG, 11.10.2007 - 8 U 210/06

    Mietvertrag: Anspruch eines Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne gegen

    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin dem unter den Beklagten wohnenden Mieter mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft die Anbringung einer gleichen Antenne auf gleiche Art und Weise auf dessen Balkon gestattet hat, ist sie hierzu auch gegenüber den Beklagten verpflichtet, wenn die Interessenlage der beiden Mieter gleich liegt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04, GE 2007, 902 = NZM 2007, 125).
  • AG Kerpen, 23.08.2011 - 104 C 392/10

    Interesse des Vermieters an einer "parabolspiegelfreien" Fassade eines Hauses

    vom 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04 -, Grundeigentum 2007, 902 (mit welchem die Verfassungsbeschwerde eines unterlegenen Eigentümers gegen das Urteil des LG Köln vom 12.5.2004 - 10 S 38/04 - zitiert nach juris - nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
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